Fachzahnärzte für Oralchirurgie dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation (staatlichen Zulassung) eine vierjährige Vollzeitweiterbildung absolviert haben. Davon ist das erste Jahr in einer allgemeinzahnärztlichen Einrichtung und die restlichen drei Jahre in einer oralchirurgischen Praxis oder Klinik zu absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Weiterbildung in Teilzeit möglich.
Die oralchirurgische Ausbildung ist strengen Reglementierungen unterworfen und umfasst bestimmte Themengebiete und Behandlungsverfahren, unter anderem:
Oralchirurgen haben sich auf operative Eingriffe an Zähnen, im Mund und im Kiefer spezialisiert und während der mehrjährigen Weiterbildung viele verschiedene Behandlungen eines fest vorgeschriebenen Operationskatalogs durchgeführt. Sie verfügen somit über umfassende Erfahrung und wichtiges Fachwissen.