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Praxis

Kieferorthopädische Chirurgie

Behandlungskompetenz

Die kieferorthopädische Chirurgie in unserer Praxis umfasst oralchirurgische Eingriffe, die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung notwendig werden. Wichtig ist hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen Oralchirurg und Kieferorthopäden. Die häufigsten Operationen sind die Lippenbändchenplastik, Zungenbändchenplastik und die Freilegung von verlagerten Zähnen.

Wenn das Lippenbändchen zu tief ansetzt, kann es durch den Zug zu einer Zahnlücke zwischen den mittleren Schneidezähnen (Diastema) kommen. Besteht diese Lücke nach dem Wachstum der bleibenden Schneidezähne weiterhin, ist die Verkleinerung bzw. Verschiebung des Lippenbändchens sinnvoll. Dabei wird das Lippenbändchen mittels einer speziellen Schnittführung abgetrennt und so vernäht, dass es nicht wieder an der ursprünglichen Stelle anwachsen kann.

Bei einem verkürzten Zungenbändchen ist die Beweglichkeit der Zunge eingeschränkt. Dies kann unter anderem zu Sprach- und Muskelfunktionsstörungen (z. B. falsches Schlucken, falsche Zungenlage in der Ruheposition) führen.

In diesen Fällen ist häufig eine Zungenbändchenplastik erforderlich, bei der das Bändchen mittels spezieller Schnittführung abgetrennt und anschließend so vernäht wird, dass es nicht wieder an ursprünglicher Stelle anwachsen kann.

Retinierte (zurückgehaltene) Zähne wachsen nicht aus dem Kiefer heraus. Ursache ist in der Regel ein Fehl- oder Engstand durch Platzmangel im Kiefer. Im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie können diese Zähne in den Zahnbogen eingeordnet werden. Dazu werden sie in unserer Praxis zunächst freigelegt: Dazu wird die Schleimhaut über dem entsprechenden Zahn eröffnet und die oberflächliche Knochenschicht abgetragen. Die anschließend sichtbare Zahnkrone wird mit einem Bracket beklebt und durch eine Zahnspange im Laufe mehrerer Monate in die richtige Position gebracht.

Haben Sie Fragen zur kieferorthopädischen Chirurgie? Wir beraten Sie gern.